Bitte spätestens 48 Stunden vorher absagen.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte so früh wie möglich ab, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Termin.
Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen kann ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar entstehen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann und keine unverschuldete Verhinderung vorliegt. Die Einzelheiten werden im Behandlungsvertrag bzw. in der Terminvereinbarung transparent geregelt.